Architekt / Bauleitung
Als Architekt ragt Ihre Arbeit im wahrsten Sinne des Wortes hoch hinaus. Entsprechend hoch fallen mögliche Schadensersatzforderungen aus. Wir finden für Sie die passende Berufshaftpflicht, mit Deckung im In- und Ausland.
Übernimmt der Architekt auch die Bauleitung vor Ort, so haftet er auch für seine Tätigkeit als Bauleiter.
Informationspflicht / Aufklärungspflicht / Beratungspflicht / Abmahnungspflicht / Sorgfaltspflicht.
Der Architekt muss die anerkannten Regeln der Baukunde sorgfältig beachten. Die Sorgfaltspflicht des Architekten umfasst auch im Stadium der Bauleitung, dass die anerkannten Regeln der Baukunde beachtet werden. Da der Architekt selbst keine eigentlichen Arbeiten am Bauobjekt leistet, heisst dies vor allem, dass er die Beachtung der anerkannten Regeln der Baukunde durchsetzen muss. Werden die Regeln der Baukunde nicht beachtet, hat der Architekt daher sofort einzugreifen. Dies gilt im Besonderen bei elementaren Sicherheitsmassnahmen, beispielsweise wenn keine Abschrankungen aufgestellt werden. Unternimmt der Architekt nichts, trifft ihn unter Umständen eine Haftung!
Ingenieure
Ingenieure tragen große Verantwortung. Unterläuft Ihnen ein Fehler, können die Ausmaße schnell Ihre Existenz bedrohen. Als erfahrene Firmenspezialisten kümmern wir uns um Ihren Versicherungsschutz. Von der passenden Berufshaftpflichtversicherung bis zum Schutz Ihrer Betriebseinrichtung.
Mit ihrer Arbeit prägen Bauingenieurinnen und Bauingenieure massgeblich unsere Welt. Sie sind für die Stabilität und Funktionalität einer Vielzahl von Bauten und unserer Infrastrukturen verantwortlich. Zu ihren Aufgaben zählen Gebäude aller Art wie Wohn- und Geschäftshäuser, Fabriken, Kliniken und Museen, aber auch der Strassen-, Tunnel- und Brückenbau, die Errichtung von Bahnhöfen, Flug- oder Seehäfen sowie die Wasserversorgung und Abwasserbehandlung.
Bauingenieurinnen und Bauingenieure konzipieren, planen, berechnen und organisieren die von ihnen betreuten Projekte. Meist arbeiten sie im Team mit Architekten und anderen Fachingenieuren. Sie tragen ein hohes Mass an Verantwortung, da sie neben der Wirtschaftlichkeit vor allem auch die Sicherheit von Mensch und Umwelt garantieren müssen. Dabei steht die Nachhaltigkeit im Zentrum ihrer Aufgaben, was auch Themen wie Lärm-, Gewässer- und Bodenschutz umfasst.
Rechtsanwalt / Notar
Bei Berufen, die beraten, prüfen und verwalten, ist die Gefahr von Vermögensschäden besonders groß. Es reicht, eine wichtige Frist zu versäumen, um mit erheblichen Schadensersatzforderungen konfrontiert zu werden. Wir helfen Ihnen, das passende Deckungskonzept zu finden und wickeln den Abschluss für Sie ab.
Mögliche Risiken in möglichen Tätigkeiteiten in folgenden Funktionen:
Liquidator, Sachwalter, ausseramtlicher Konkursverwalter, Beteiligter an zwangsvollstreckungsrechtlichen Verfahren Mitglied eines Gläubigerausschusses Willensvollstrecker, Erbschaftsverwalter Vormund, Beistand oder Vorsorgebeauftragter Schiedsrichter Gründer von Gesellschaften Gutachter Berufsrisiko von Wirtschaftsanwälten Bieten Sie über die Kerntätigkeit hinausgehende Dienstleistungen an, wählen Sie
das Leistungspaket «Wirtschaftsanwalt» und versichern Sie sich zusätzlich als: Treuhänder Vermögensverwalter /Anlageberater Finanzintermediär Trustee / Protector von Treuhänderschaften Typische Schadenfälle Sie sind geschützt bei: fehlerhafter Beratung unterlassener Risikoabklärung unsorgfältiger Prozessführung mangelhafter Redaktion von Verträgen verpassten Fristen
Arzt
Als Arzt oder Ärztin sorgen Sie jeden Tag für das Wohl anderer. Da auch Ärzte nur Menschen sind, sind Fehleinschätzungen oder Kunstfehler nicht ausgeschlossen. Tatsächlich müssen Sie nicht einmal etwas falsch machen, um mit Schadensersatzforderungen in astronomischer Höhe konfrontiert zu werden. Eine Berufshaftpflichtversicherung prüft jede Forderung und leistet nur, wenn diese berechtigt ist. Falls nötig, wehrt der Versicherer die Ansprüche auch vor Gericht ab.
Diese Webseite vermittelt eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte der Arzthaftung, deren Voraussetzungen im Einzelnen und welche Ansprüche dem Patienten insoweit zur Verfügung stehen. Voraussetzung für die Arzthaftung ist ein Verstoss gegen die Regeln der medizinischen Wissenschaft – eine sorgfaltspflichtwidrige Behandlung durch den Arzt –, durch welchen dem Patienten Ansprüche entstehen. Dieser Grundsatz gilt unabhängig von Haftungsgrundlage (Vertragshaftung oder Deliktshaftung) und Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Patient (privatrechtlich/öffentlich-rechtlich).