Krankentaggeld
Ein Selbstständiger ist niemals krank? Eine schöne Vorstellung. Leider ist sie ein Wunschtraum. Sicherlich bleiben Sie nicht zu Hause, wenn ein Schnupfen Sie plagt. Aber was ist, wenn es etwas „Größeres“ ist? Krankentagegeld bedeutet, dass der Versicherer Ihnen im Krankheitsfall den Einkommensverlust erstattet. Dabei entscheiden Sie selbst, ab welcher Woche das Geld fließen soll. Quasi eine Lohnfortzahlung für Selbstständige. Die Bezeichnung Krankentagegeld bedeutet, dass die „Lohnfortzahlung“ in Tagen gerechnet wird.
Ein Beispiel:
Sie beschließen, ab dem zwanzigsten Tag 200 Franken Krankentagegeld zu erhalten. Ein Unfall schickt Sie für 45 Tage in den Krankenstand. Der Versicherer bezahlt Ihnen 5.000 CHF (45 Tage - 20 Tage = 25 Tage Anspruch auf Leistung. 25 x 200 CHF = 5.000 CHF.
Unser Tipp:
Die Beiträge richten sich danach, wie viel Geld Sie möchten und ab wann der Versicherer leisten soll. Krankentagegeld ab der dritten oder vierten Woche ist somit günstiger als nach einer Woche!
Das selbe bei Angestellten, ist jemand krank, so müssen wir nach einer Gesetzlichen Skala dem Angestllten einen Lohn zahlen. Wichtig zu wissen: Es gibt kein Gesetzt, dass Sie verpflichtet eine Krankentaggeld abzuschliessen.
Unfalltaggeld
Viele denken bei einer Unfallversicherung an Dinge wie Krankenhaustagegeld oder eine Unfallrente. Sicherlich ist dies (wählbarer) Bestandteil einer Unfallversicherung. Ebenso wichtig ist aber die finanzielle Unterstützung, um Ihr Leben nach einem schweren Unfall neu zu organisieren. Vielleicht müssen Haus und Auto rollstuhlgerecht umgebaut werden. Solche und ähnliche Kosten werden über eine Einmalzahlung abgewickelt. Dabei versichern Sie Ihren Körper auf einen bestimmten Betrag. Abhängig von der dauerhaften Beeinträchtigung erhalten Sie dann Ihre Leistung.
Ein Beispiel:
Sie versichern Ihren Körper auf 500.000 CHF. Nach einem Verkehrsunfall sind Sie zu 50 % Invalide. Der Versicherer überweist Ihnen 50 % der Versicherungssumme, also 250.000 CHF.
Wir haben Zugriff auf die Produkte aller bedeutenden Unfallversicherer der Schweiz, inklusive der SUVA. Neutrale Beratung ist für uns kein Zauberwort, sondern die Basis unserer Arbeit. Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf, um Ihre aktuellen Policen zu begutachten oder ein Angebot zu erhalten!